Hauptmenü
- Rathaus & Service
- Bekanntmachungen
- Unsere Stadt
- Leben & Wohnen
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Stadt Pfreimd beabsichtigt, die Parzellen 1 und 2 im Baugebiet „Landgraf-Johann-Straße“ zu veräußern.
Die voraussichtliche Grundstücksgröße beträgt:
Auf den vorgenannten Parzellen ist entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die maßgeblichen Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise sind dem beigefügten Bebauungsplan zu entnehmen.
Die Erschließung des Baugebiets ist nach derzeitiger Planung für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Übergabe bzw. Besitzübergabe der jeweiligen Parzelle erfolgt nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2027. Der konkrete Zeitpunkt der Übergabe richtet sich nach dem tatsächlichen Abschluss der Erschließung und den weiteren vertraglichen Vereinbarungen.
Interessenten werden gebeten, ein schriftliches Kaufangebot für die jeweilige Parzelle bei der
Stadt Pfreimd, Marienplatz 2, 92536 Pfreimd einzureichen.
Das Angebot ist in Papierform und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Alternativ kann das verschlossene Angebot persönlich in Zimmer 23, Geschäftsleitung, bei Herrn Bernhard Baumer, abgegeben werden.
Für jede Parzelle ist ein gesondertes Angebot einzureichen. Ein Angebot für beide Parzellen in einem gemeinsamen Schreiben ist nicht zulässig.
Das Angebot muss insbesondere die eindeutige Bezeichnung der angebotenen Parzelle sowie den angebotenen Kaufpreis enthalten. Bei Abgabe durch eine juristische Person oder Personengesellschaft sind zudem die vollständige Firmierung und die Vertretungsberechtigung anzugeben.
Die vorstehend genannten Grundstücksgrößen sind voraussichtliche Angaben. Maßgeblich für die spätere vertragliche Abwicklung ist die tatsächlich vermessene und grundbuchrechtlich gebildete Grundstücksfläche.
Die Stadt Pfreimd behält sich vor, die eingegangenen Angebote zu prüfen und über deren weitere Behandlung zu entscheiden. Mit der Abgabe eines Angebots entsteht kein Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages, auf den Zuschlag oder auf die Veräußerung der betreffenden Parzelle. Ein rechtsverbindlicher Verkauf erfolgt erst durch den Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages.
Die Stadt Pfreimd behält sich ferner vor, das Verfahren jederzeit zu ändern, aufzuheben oder von einer Veräußerung abzusehen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Maßgeblich für die zulässige Bebauung sind ausschließlich die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans sowie die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die vom Stadtrat festgelegten Eckpunkte, welche nachfolgend in Stichpunkten aufgeführt sind.
Folgende Eckpunkte hat der Stadtrat festgelegt:
Der Zuschlag für die jeweilige Parzelle wird grundsätzlich dem Angebot mit dem höchsten Kaufpreis erteilt. Sofern für eine Parzelle mehrere Angebote mit identischem Höchstgebot eingehen, entscheidet das Losverfahren.
Die Angebotseröffnung findet am 26. Oktober 2026 um 16:00 Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. An der Angebotseröffnung nehmen neben den hierfür zuständigen Bediensteten der Stadt Pfreimd auch die Fraktionssprecher des Stadtrates als Beobachter teil.
Die eingegangenen Angebote werden im Rahmen der nichtöffentlichen Angebotseröffnung geöffnet und hinsichtlich des jeweils angebotenen Kaufpreises erfasst.
Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Bernhard Baumer (Tel.: 09606/889-35).