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Änderung bei der Bauantragstellung ab dem 01.02.2023

Ab dem 01.02.2023 startet im Landkreis Schwandorf der digitale Bauantrag.

Dies bedeutet, dass ab dem 01.02.2023 alle Bauanträge nur noch in Papierform oder digital beim Landratsamt (nicht mehr bei der Gemeinde oder Stadt) einzureichen sind.

Damit geht ab diesem Tag die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen von den Gemeinden/Stadt auf das Landratsamt Schwandorf über. Dies bedeutet auch, dass ab dem 01.02.2023 versehentlich bei der Gemeinde/Stadt eingereichte Papieranträge zunächst unverzüglich ohne weitere Prüfung an das Landratsamt Schwandorf weitergeleitet werden.

Parallel hierzu besteht ab dem 01.02.2023 auch die Möglichkeit, durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt - Art. 61 BayBO) bestimmte Verfahren digital über das Bayern-Portal einzureichen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf (Tel. 09431/471-0). Wir bitten um Verständnis.

Weitere Informationen

Kontakt

Marienplatz 2
92536 Pfreimd

Tel.: 09606 889-0
Fax: 09606 889-50

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