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Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers; Chlorung des Trinkwassers


 
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Glaubendorfer Gruppe gibt bekannt das nur in der Ortschaft Weihern des Zweckverbands coliforme Keime festgestellt worden sind, die den festgelegten Grenzwert der Trinkwasserverordnung überschreiten. Die Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers gilt somit nur für die Ortschaft Weihern.
 
Ab dem 29.04.2025 werden in der Ortschaft Weihern, Stein und Gnötzendorf die Trinkwasserleitungen gechlort. Die Chlorung wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt Schwandorf vorgenommen.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Chlorung der Wasserleitungen für die Endverbaucher nicht gesundheitsschädlich ist. Möglich ist jedoch, dass geringfügiger Chlorgeruch entsteht. Lediglich für Aquarien ist das Wasser nicht geeignet.
 
Sobald die Chlorung für die oben genannten Ortschaften eingestellt wird, wird die Bevölkerung wieder umgehend informiert.
 
Pfreimd, 29.04.2025
 

Tischler
Verbandsvorsitzender

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92536 Pfreimd

Tel.: 09606 889-0
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